Wohnflächenberechnung vom Architekten.
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Wohnflächenberechnung
Die Größe (in diesem Fall die anrechenbere Fläche) einer Immobilie ist ein zentraler Faktor zur Beurteilung und Verwertung.
In der Wohnflächenberechnung werden nachvollziehbar die einzelnen Räume, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen genehmigt oder zulässig sind , mit Ihren Flächen aufgefürt und bilden in Ihrer Summe die Wohnfläche. Ziel ist die nutzbare Fläche also eine Art Netto-Fläche zu ermitteln die bestimmte nicht nutzbare Bereiche , sei es mangels Raumhöhe oder Art der Nutzung beschränkte Räume zu berücksichtigen.
Räume im Sinen der Wohnflächenberechnung sind: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure, Küchen, Bäder, Abstellräume und anteilig Terrassen bzw. Balkone. Unberücksichtigt bleiben Nieschen, Sxchornsteine, Säulen von weniger als 0,1 m2 Türflächen, Treppen ab 3 Steigungen und Kellerräume.
Bei Dachschrägen wird die Fläche mit einer lichten Raumhöhe unterhalb von 1 m gar nicht berücksichtigt und die Flage zwischen 1m Raumhöhe und 2 m wird mit 50 % berücksichtigt.
Zur Wohnfläche werden nur Wohnräume als Aufenthalsräume gezählt, Kellerräume, Hobbyräume oder Spitzböden können in Ausnahmefälle eine zur Abgrebnzung der Wohnlache auch zu ermittelnde Nutzfläche ergeben.
Zur Wohnflächenbrechnung gehört eine zeichnerische Darstellung der Immobilie auf der diese beruht um die Berechnung prüfen zu können.
Aufgestellt wird die Berechnung der Wohnfläche meist durch Architekten.
Im Zuge einer Baugenehmigung ist die Wohnflcähe zu ermitteln.
Sie dient statistischen Zwecken, als Grundlage zur Wohnungsabrechnung bei Eigentümswohnungen (auch Heizkostenabrechnung), als Grundlage eines Mietvertrages, zur Wertermittlung und zum Verkauf und Prüfung von Banken und Finanzämtern.
In den letzten Jahren gab es mehrere Methoden der Wohnflächenermittlung, gem. DIN, nach 2. BV die zum Teil zurückgenommen wurden. Eine aktuelle Grund lage ist die WoFlV.
Zur Abgrenzung wird zwischen: Wohnfläche, Nutzfläche, vermietbarer Fläche und Bruttogeschoßfläche unterschieden.
Es gibt 2 Arten der Wohnflächenberechnung:
- Nach Fertigmaßen
- nach geplanten Maßen (meist mit einem Putzabzug)
Typische Anlässe zur Beauftragung einer Wohnflächenberechnung:
Hausbau
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Immobilienverkauf
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Überprüfung der Wohnungsgröße zwecks Mietanpassung
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Wertermittlung
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Wohnflächenberechnung vom Architekten
Unsere zufriedenen Kunden
Unsere Checkliste für Sie
prüfen sie, ob die nachfolgenden Punkte berücksichtigt sind:
- nur Wohnräume innerhalb der Wohnung
- Flächen unter 1 m lichte Höhe sind nicht berücksichtigt
- Flächen mit einer lichten Raumhöge zwischen 1 m und 2 m sind zu 50 % berücksichtigt
- Schornsteine, Vorsprünge und Säulen mit einer Fläche üner ,1 m2 wurden abgezogen
- Treppen mit mehr als 3 Steigungen wurden abgezogen.
- Putz wurde berücksichtigt bze es wurde ein örtliches Aufmaß genommen
- Zur Wohnung gehörende Flächen die nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind (Hobbyraäume, Spitzböden etc) wurden explizit als Nutzfläche ausgewiesen
- Terrassen und Balkone nur anteilig berechnet(max 50%)
- Hinweis wer der Aufsteller ist (Experte?) , Datum und nach welcher Norm bzw Methode die Wohnfläche ermittelt wurde.